31.07.2026
Der Kormoran ist eine heimische und geschützte Vogelart. An den Guttauer Teichen kann er jedoch erhebliche Schäden an den Fischbeständen verursachen. Um die traditionelle Teichwirtschaft – und damit den Erhalt dieser einzigartigen Kulturlandschaft – zu sichern, sind Vergrämungsmaßnahmen und die Entnahme einzelner Vögel zulässig. Sie erfolgen ausschließlich nach den gesetzlichen Vorgaben der Sächsischen Kormoranverordnung (SächsKorVO) und nur in festgelegten Bereichen und Zeiträumen. Ziel ist es, den Schutz des Kormorans mit den Anforderungen einer nachhaltigen Teichwirtschaft und dem Erhalt der wertvollen Lebensräume in Einklang zu bringen.
Zum Zweck der Vergrämung wird zwischen dem 16. August und dem 28. Februar auf der Insel des Alt-Dubin Teichs eine Knallanlage installiert.
Außerdem kann es an folgenden Teichen zur Entnahme einzelner Tiere kommen.